5.21.1
Abluftanlagen dürfen nur mit Fettfangfilter
betrieben werden.
5.21.2 Fettfangfilter in Abluftanlagen sind entsprechend
den betrieblichen Anforderungen,
mindestens jedoch alle 14 Tage, zu reinigen. Dies
schließt ein, dass bei starkem Fettanfall
auch eine tägliche Reinigung
erforderlich
sein kann.
5.21.3 Küchenabluftdecken sind regelmäßig,
mindestens jedoch halbjährlich, auf ihren
Verschmutzungsgrad
zu prüfen und bei Bedarf
zu reinigen. Dies gilt insbesondere
für
den Deckenhohlraum.
5.21.4 Einrichtungen der Abluftanlage sind mindestens
halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf
zu reinigen. Dies sind z.B. Abluftleitungen, Ventilatoren,
Aggregatkammern.